Tschechische Republik

Alle Fakten über dieTschechische Republik

Die Tschechische Republik ist umschlossen im Norden von Polen, im Westen und Nordwesten von Deutschland und im Süden von Österreich. Der Osten des Landes grenzt an die Slowakische Republik, mit der das Land ehemals vereint war.

Internationales Kennzeichen:

CZ

Geographische Lage:

zwischen 48° 34´ und 51° 03´ nördlicher Breite sowie 12° 05´ und 18° 51´ östlicher Länge

Landesfläche:

78.866 km²
33% Wald

Ausdehnung:

W - O 450 km
N - S 270 km

Küsten:

Besitzt keine Küste.

Hauptstadt:

Prag

Größte Städte:

Prag (ca.1.210.000 Einwohner)
Brno (ca. 388.900 Einwohner)
Ostrava (ca. 324.800 Einwohner)
Plzen (ca. 171.200 Einwohner)
Olomouc (ca. 104.800 Einwohner)

Gliederung:

13 Bezirke: Brnensky, Budejovicky, Jihlavsky, Karlovarsky, Kralovehradecky, Liberecky, Olomoucky, Ostravsky, Pardubicky, Plzensky, Stredocesky, Ustecky, Zlinsky und 1 Hauptstadtregion

Geographische Merkmale:

höchster Berg: Schneekoppe 1603 m
längste Flüsse: Elbe (Teil) 1165 km und Moldau 430 km

Beste Reisezeit:

Mai bis September

Ortszeit/Zeitzonen:

MEZ (UTC + 1)
März bis Oktober: MEZ + 1 (UTC + 2)
Aktuelle Uhrzeiten finden Sie hier unter
www.zeit-online.de

Fremdenverkehrsamt:

Tschechische Zentrale für Tourismus, Berlin
Karl-Liebknecht-Straße 34
10178 Berlin

Sprechzeit: auch telefon. Mo, Mi, Fr 9-15 Uhr, Di und Do 12-18 Uhr
Tel: (0 30) 204 47 70
Fax: (0 30) 204 47 70
Email: tourinfo@czech-tourist.de
Homepage: www.czech-tourist.de; www.visitczechia.cz

Tschechische Zentrale für Tourismus

Büro München, München
Karlsplatz 3
80335 München

Sprechzeit: Mo bis Fr 9-16 Uhr
Tel: (0 89) 54 88 59 13, 54 88 59 14
Fax: (0 89) 54 88 59 15
Email: info@tschechieninfo.de

Landessprache:

Amtssprache ist Tschechisch. Slowakisch, Polnisch, Deutsch, Russisch und Englisch werden ebenfalls gesprochen.

Währung:

1 Koruna Ceská (Tschechische Krone) = 100 Háleru (Heller)
Den aktuellen Wechselkurs gibt es unter www.wechselkurs.de

Währungskürzel:

Kc, CZK (ISO-Code)
Banknoten gibt es im Wert von 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100, 50 und 20 Kc
Münzen sind in den Nennbeträgen 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Kc sowie 50, 20, und 10 Heller im Umlauf

Kreditkarten:

American Express, Diners Club, Visa, Eurocard und MasterCard werden in Geldautomaten, größeren Hotels, einigen Restaurants und Geschäften akzeptiert.
Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Reiseschecks:

Werden fast überall akzeptiert.

Bevölkerung:

10.307.000 Einwohner

Bevölkerungsdichte:

130.7 Menschen je km²

Post/Telegramm/Internet:

Post: Postämter können auch postlagernd angeschrieben werden.
Faxe/Telegramme: Können in allen Großstädten und in vielen Hotels aufgegeben werden.
Internet/E-Mail: Internetcafés sind in Prag und allen größeren Städten vorhanden.
Örtlicher Internetanbieter: czcom .

Strom:

220 V, 50 Hz. In Prag teilweise auch 110 V.

Vorwahlen:

Nach Deutschland: 0049
Von Deutschland: 00420

Öffnungszeiten:

Geschäfte: Mo bis Fr 8.30/9-18 Uhr. Lebensmittelgeschäfte ab 7 Uhr. Einige Geschäfte schließen Mittags für ein oder zwei Stunden. Große Kaufhäuser: Sa bis 18 Uhr, teilweise auch Sonntags.
Büros: Mo bis Fr 8/9-16/17 Uhr
Behörden: Mo bis Fr 8-12, 13-16/17 Uhr
Banken: Mo bis Fr 9-11 Uhr, 13-17 Uhr. Es gibt zahlreiche Wechselstuben die 24 Stunden geöffnet haben (diese verlangen zwei bis drei Prozent Kommission).
Postämter: Mo bis Fr 8.00-18.00 Uhr, das Hauptpostamt in Prag hat 24 Stunden geöffnet.

Staatsform:

Republik mit Mehr-Parteien-System

Staatsführung:

Präsident

Staatsreligion:

keine

Impfbestimmungen:

Die aktuellen Impfvorschriften und Impfempfehlung dieses Landes gibt es unter www.crm.de

Visa:

Visumfrei für 90 Tage. Notwendig: Reisepass oder Personalausweis müssen drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein, ausreichend Geldmittel für den Aufenthalt. Es wird empfohlen zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

Botschaften/Konsulate:

Botschaft der Tschechischen Republik
mit Konsularabteilung, Berlin
Wilhelmstraße 44
10117 Berlin

Sprechzeit: Mo bis Fr 8.30-11 Uhr
Tel: Botschaft (0 30) 22 63 80
Tel. Visa-Abt.: (0 30) 22 63 81 21
Fax: (0 30) 229 40 33
Email: berlin@embassy.mzv.cz
Homepage: www.mfa.cz/berlin

Velvyslanectvi Spolkové republiky Némecko, Prag

Zuständigkeiten: Bundesrepublik Deutschland
Vlasská 19
Malá Strana
11801 Prag

Tel: (00420) 257 53 14 81, 257 11 31 11
Tel. Visaabt.: (00420) 257 11 32 69
Fax: (00420) 257 53 40 56
Email: ZReg@Prag.auswaertiges-amt.de
Homepage: www.deutsche-botschaft.cz

Tschechien (tschechisch Cesko, amtliche Staatsbezeichnung Tschechische Republik, tschechisch Ceská republika) liegt in Mitteleuropa und grenzt an Deutschland (810 km) im Westen und Nordwesten, an Polen (762 km) im Norden, die Slowakei (252 km) im Osten und Österreich (466 km) im Süden.
Tschechien umfasst traditionell die drei historischen Länder Böhmen, Mähren und Tschechisch-Schlesien. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden diese in acht Regionen aufgeteilt (6 für Böhmen, 2 für die anderen beiden Landesteile), seit dem Jahr 2000 gilt eine neue Verwaltungsgliederung in 14 Regionen (siehe auch Verwaltungsgliederung Tschechiens). Der Staat wurde 1999, einige Jahre nach Auflösung des Ostblocks Mitglied der NATO und trat am 1. Mai 2004 der Europäischen Union bei.

Staats- und Landesname

Wegen der Auflösung (Teilung) der Tschechoslowakei am 1. Januar 1993 musste die deutsche und tschechische offizielle Bezeichnung für den neuen Staat beschlossen werden. Eine tschechische staatliche Kommission schlug damals die deutsche Bezeichnung Tschechien vor, zumal offizielle tschechische Kreise auch darum ersuchten, die Form "Tschechei" nicht mehr zu verwenden (siehe dazu unten). Das deutsche Auswärtige Amt zieht allerdings in seiner Namensliste die längere Form Tschechische Republik vor und bezeichnet Tschechien (tschech. Cesko) ausdrücklich als nichtamtlich.
Beide neuen Namen waren sowohl für Deutschsprachige als auch für die Tschechen gewöhnungsbedürftig und sind es für Teile der deutschen Bevölkerung noch immer. Da es sich aber um eine Festlegung handelt, sollte im offiziellen Gebrauch ausschließlich Tschechien oder Tschechische Republik verwendet werden.
Sowohl die Bezeichnung Tschechien als auch Tschechei wurden historisch verwendet. Tschechien ist die ältere Form und bereits 1876 belegt (Österreich-Ungarn: Anlehnung an Kroatien bzw. Slawonien). Tschechei ist hingegen (außer in Teilen Preußens) erst 1918 nach Bildung der Tschechoslowakei aufgekommen - als Kontamination von Tscheche + Slowakei bzw. als Kontraktion von Tschech[oslowak]ei. Tschechei bezeichnete aber manchmal auch den Gesamtstaat Tschechoslowakei, nicht nur den westlichen Teil. Eine breitere Verwendung des Wortes Tschechei ist erst seit den 1930er Jahren festzustellen. Gleichzeitig kam der ältere Begriff Tschechien außer Gebrauch, so dass er heute von vielen als "Neukonstrukt" empfunden wird.
Hinzu kommt, dass die Bezeichnung Resttschechei negativ besetzt ist, weil sie der Propaganda der NS-Diktatur während der Zerschlagung der Tschechoslowakei entstammt (1938/39). Der negative Klang übertrug sich bei den meisten Tschechen auch auf den Begriff Tschechei, obwohl der Begriff kurz vor- und nachher auch in anderem Zusammenhang verwendet wurde. Es war jedoch immer ein Begriff von nicht offizieller Natur. In Erwägung der obigen Argumente haben deutsche und österreichische Sprachforscher sowie die tschechische Regierung beschlossen, den Begriff Tschechien für die 1992 neu entstandene Tschechische Republik zu forcieren. Dementsprechend ist auch seit 1992 in deutschen Nachschlagewerken ausschließlich Tschechien als Kurzform für "Tschechische Republik" vorzufinden.
Die Tschechen selbst stellen sich die analoge Frage etwas anders. Sie verwenden Cesko für Tschechien - im Gegensatz zu Cechy für Böhmen, wobei viele aber mit "Cechy" auch die gesamte Tschechische Republik (Böhmen und Mähren) meinen. Da sich vor allem die englischsprachige Welt und die ältere Generation Tschechiens immer noch weigert, die offizielle Kurzform "Cesko" (Czechia) zu verwenden, mit dem Fehlen eines kurzen Namens aber diverse wirtschaftliche und andere Schwierigkeiten verbunden sind, musste der tschechische Senat im Sommer 2004 in einer Sondersitzung die offizielle Verwendung von "Cesko" anstelle von "Ceská republika" noch einmal offiziell verabschieden. In den 90-er Jahren gab es zum Teil eine Art Medienstreit: die Kurzform "Cesko" galt bei einem großen Teil der älteren Bevölkerung als minderwertig - obwohl im Tschechischen eine analoge Wortform schon immer für über 20 Staaten (von Irland (Irsko) bis Japan (Japonsko)) allgemein verwendet wurde. "Cesko" ist ähnlich wie Tschechien und Tschechei keine Neubildung von 1992, da der Begriff bereits 1777 kodifiziert wurde. Er wurde aber vor 1992 selten verwendet - außer in Fachkreisen und mit Ausnahme der Jahre 1918 und 1968 als logischer Parallelbegriff zu Slovensko (deutsch Slowakei). Die Eigenschaftswörter für "tschechisch" und "böhmisch" sind in der tschechischen Sprache identisch (cesk‡).

Bevölkerung

Tschechien hat eine Bevölkerung von 10,30 Mio. (Schätzung vom Juli 2003) mit leicht sinkender Tendenz (Schätzung 2001: -0,07 %). Die ethnische Zusammensetzung ist seit 1946 (Vertreibung der Sudetendeutschen) relativ homogen: 90,1 % Tschechen, 3,7 % Mährer, 3,0 % Roma, 1,8 % Slowaken, 0,5 % Polen, 0,4 % Deutsche (FAZ vom 28.April 2004). Hinzu kommen tschechische Schlesier. Etwa 39,9 % der Bevölkerung sind konfessionslos, 39 % römisch-katholisch, 5 % protestantisch und 3 % orthodox.
Der kleine Anteil der Mährer (und der große der Tschechen) geht auf die Eigenheiten der letzten Volkszählung zurück (in Tschechien gibt es keine definierte mährische Volkszugehörigkeit, die eine Trennung zwischen Tschechen und Mähren festlegen würde; die Angaben bei der Volkszählung sind freiwillig und werden gefühlsmäßig getroffen). In der Tat leben in den mährischen Regionen 2,6 Mio. Menschen, doch die überwiegende Mehrheit betrachtet sich selbst nicht als eingeständige Volksgruppe.

Geografie

Tschechien hat durch seine Randgebirge eine topografisch klare Gliederung: es besteht aus mehreren Beckenlandschaften, die von Gebirgen umgeben und unterteilt werden. Deswegen sagt man z.B. in Oberösterreich "ich fahre nach Böhmen hinein" - und nicht hinüber.
An der Südwest-Grenze Tschechiens liegt der Böhmerwald (Sumava, 1000 bis 1400 m), im Nordwesten das Erzgebirge (Krusne Hory, Keilberg 1244 m) und im Norden die Sudeten (Sudety), welche im Riesengebirge mit der Schneekoppe 1602 m erreichen. Südöstlich des Erzgebirges breitet sich zu beiden Seiten der Elbe (tschech. Labe) das Böhmische Mittelgebirge aus.
Böhmen und Mähren werden durch die niedrige Böhmisch-Mährische Höhe (600 bis 800 m) voneinander getrennt. Mähren hat im Osten Anteil am Karpatenvorland und im Süden am Wiener Becken. Seine Ostgrenze zur Slowakei bilden die Beskiden und Weiße Karpaten, und nur die Südgrenze zu Niederösterreich bildet großteils ein Fluss - die stark mäandrierende Thaya (Dyje).
Die Beckenlandschaften sind sehr fruchtbar. So wird in Böhmen, vor allem im Saazer Becken, Hopfen angebaut (Böhmen ist eines der traditionellen Bierbrauerländer), in Mähren wird Wein angebaut.
Tschechien liegt in der gemäßigten Temperaturzone der Erde. Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt 7,9 °C bei kühlen Wintern und milden Sommern. Die Jahresniederschlagssumme beträgt 508 mm; ein relativ geringer Wert auf Grund der Lee-Lage östlich beziehungsweise südöstlich des Böhmerwalds, des Oberpfälzer Walds und des Erzgebirges. Alle zwölf Monate sind humid.

Geschichte

Tschechien besteht aus den historischen Landesteilen Böhmen, Mähren und Tschechisch Schlesien, die seit dem 11. beziehungsweise 14. Jahrhundert als Länder der Wenzelskrone miteinander verbunden sind.
In Österreich-Ungarn wurde meist von "Böhmen und Mähren" gesprochen, ab etwa 1870 auch von "Tschechien". In Norddeutschland war auch "Tschechei" gebräuchlich.
Unter der deutschen Besetzung (1939-1945) wurde das Land zum "Protektorat Böhmen und Mähren".

Politik und Verwaltung

Die Tschechische Republik ist eine parlamentarische Demokratie. Das Staatsoberhaupt ist der Präsident. Der Regierungschef ist der Premierminister. Das tschechische Parlament hat zwei Kammern: das Abgeordnetenhaus und den Senat.
Der Präsident wird vom Parlament gewählt. Bei der Wahl muss der Kandidat in beiden Kammern die absolute Mehrheit erreichen. Kandidaten müssen von mindestens zehn Abgeordneten oder zehn Senatoren vorgeschlagen werden und mindestens 40 Jahre alt sein. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, höchstens zweimal hintereinander. Außer der Rechte, die der Präsident im Einvernehmen mit anderen Verfassungsorganen ausübt, hat er das Recht in alleiniger Verantwortung
•das Abgeordnetenhaus aufzulösen, wenn es länger als drei Monate untätig oder nach einer Vertrauensfrage beschlussunfähig ist
•in Gerichtsverfahren einzugreifen bis zur Einstellung des Verfahrens, Strafmaßmilderung und streichen der Strafen im Strafregister.

Außerdem ernennt er in Eigenverantwortung die Richter der obersten Gerichte und die Mitglieder des Nationalbankrats. Traditionsgemäß wird der Präsident oft von Bürgern zwecks Durchsetzung ihrer Rechte gegen staatliche Einrichtungen um Hilfe gebeten.
Das Abgeordnetenhaus wird aus Listenkandidaten nach Verhältniswahlrecht gewählt, wobei eine Art Kumulierens möglich ist. Das Abgeordnetenhaus besteht aus 200 Abgeordneten, die mindestens 21 Jahre alt sein müssen. Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre.
Der Senat wird aus Wahlkreisbezogenen Kandidaten durch eine Personenwahl nach Mehrheitswahlrecht gewählt. Entsprechend der Anzahl der Wahlkreise besteht der Senat aus 81 Personen, die mindestens 40 Jahre alt sein müssen. Die Kandidaten können von gesellschaftlichen Organisationen vorgeschlagen (und unterstützt) werden oder unabhängig kandidieren. Die Legislaturperiode eines Senators beträgt sechs Jahre. Die Wahlen erfolgen im Abstand von zwei Jahren, wobei jeweils ein Drittel der Wahlkreise die Wahl bestreitet. Als Wahlkandidaten treten üblicherweise bekannte oder honorige Personen des öffentlichen Lebens auf.
Die Zustimmung des Senats wird lediglich bei Änderungen des Verfassungsgesetzes und der Wahlgesetze benötigt. Außerdem muss sich der Senat an der Präsidentenwahl beteiligen. In alleiniger Verantwortung bestätigt der Senat die Verfassungsrichter.
Die Judikative besteht aus dem Verfassungsgericht und einem vierstufigen Gerichtssystem, in dem den zwei obersten Gerichten (für Verwaltungssachen und Übriges) drei weitere Instanzen untergeordnet sind.
In der Exekutive unterstehen der Regierung und deren zentralen Behörden 14 Regionen, (tschechisch: kraje) darunter die Landkreise (okresy) und darunter die Kommunen. (obce).
Tschechien wurde am 1. Mai 2004 in die Europäische Union aufgenommen. Von den etwa 55,21 % der tschechischen Wahlberechtigten, die am Referendum teigenommen haben, haben einem Beitritt ca. 77,33 % zugestimmt, also etwa 42,7 % aller tschechischen Wahlberechtigten.

Umwelt

Der Kohlenstoffdioxidausstoß pro Kopf des Landes gehört zum weltweit höchsten.

Wirtschaft und Verkehr

Während der sozialistischen Zeit hatte die Tschechoslowakei als Wirtschaftsform die Zentralverwaltungswirtschaft und war wie viele Ostblockstaaten im RGW, einer Analogie zur EWG, eingegliedert. In den 1990er Jahren wurde die Wirtschaft privatisiert.
Die Arbeitslosenquote betrug im Jahresschnitt 2003 7,8% (Angabe des Statistischen Amtes der Tschechischen Republik). Für den Februar 2005 beträgt sie 9,65%. Es gibt große Unterschiede zwischen den Regionen. So hatte die Hauptstadt Praha (Prag) 2003 eine Arbeitslosenquote von 4,2%, die Region Moravskoslezsk‡ kraj (Region Mährisch-Schlesien) dagegen 14,7%.
Der Eisenbahnverkehr liegt größtenteils in den Händen der Ceské dráhy (Tschechische Bahnen).
Das Autobahnnetz wird seit dem Fall des eisernen Vorhangs immer weiter ausgebaut. So etwa die Autobahn Prag - Pilsen (- Nürnberg (Deutschland)) oder (Dresden (Deutschland) -) Prag - Budweis (- Linz (Österreich))

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