AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


für Reisen aus den Bereichen Lastminute, Katalogreisen, Hotel, Charterflug, Linienflug und Produkte und Dienstleistungen, die über das Tourinaut Reisebüro am Michaelsplatz angeboten und/oder vertrieben werden:

Herr Bernd Selbach - handelnd unter der Bezeichnung “Tourinaut Reisebüro am Michaelsplatz“ - tritt im Rahmen seiner Tätigkeiten ausschließlich als Vermittler von touristischen Leistungen (Flüge, Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Mietwagen etc. (nachfolgend zusammen "Reisen" genannt) auf. Er veranstaltet selbst keine eigenen Reisen. Für den Fall der Buchung einer touristischen Leistung, kommt der die Reise betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen (dem Kunden) und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Wir weisen auf die AGBs der Reiseveranstalter hin.

1*2 Fly Deutschland, 5 vor Flug, Air Berlin, Alltours Flugreisen, Ameropa Reisen, ATT Touristik, Attika Reisen, Bentour Reisen, BFR Berliner Flugring, Big X-tra Touristik, Bucher Reisen, Club Aldiana, Discount Travel, Express Travel International, FTI Gruppe, GTI Travel, Hapag Lloyd, Hermes Touristik, ITS Reisen, Jahn Reisen, LTU plus, LTU Touristik, Medina Reisen, Meditour Reisen, Meiers Weltreisen, Nazar Holiday, Neckermann Reisen, Oeger Tours, Olimar Reisen, Phoenix Reisen, Plärrer Reisen, Schauinsland Reisen, Thomas Cook, TIP (Neckermann), Tjaereborg, TUI Deutschland, V-Tours

Es folgen die AGBs des Tourinaut Reisebüro am Michaelsplatz für Reisevermittlung: Tourinaut Reisebüro am Michaelsplatz, nachfolgend Reisebüro genannt, bietet diverse Reiseleistungen verschiedener Reiseveranstalter an. Zwischen dem Kunden und dem Reisebüro kommt ausschließlich ein sogenannter Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, im Rahmen dessen sich das Reisebüro verpflichtet, die gewünschte Vermittlung ordnungsgemäß und sorgfältig vorzunehmen. Ein Reisevertrag kommt hingegen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweils für die gewünschte Leistung gebuchten Reiseveranstalter zustande. Die gewünschte Vermittlung unterliegt insbesondere folgenden Bedingungen.

1) Abschluss des Vertrages
Das Reisebüro leitet die Reisewünsche des Kunden an den ausgesuchten Veranstalter weiter. Mit Bestätigung durch den Veranstalter kommt der Reisevertrag mit diesem Veranstalter zustande. Dem Reisevertrag und der Reiseleistung liegen ausschließlich die Vertragsbedingungen des Veranstalters sowie die Leistungsbeschreibung des Veranstalters zugrunde. Auf die jeweiligen Bedingungen des gebuchten Veranstalters wird ausdrücklich verwiesen. Sonderwünsche stellen ausschließlich unverbindliche Wünsche dar. Über die Leistungsbeschreibungen hinausgehende Zusagen bedürfen nach fast allen allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter einer ausdrücklichen schriftlichen Aufnahme in die Reisebestätigung.

2) Anzahlung
Mit Vertragsabschluß kann gegen Übermittlung eines Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, maximal jedoch in Höhe von € 500,00/ pro Person gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird.

3) Bezahlung des (Rest-)Reisepreises
Der Rest des Reisepreises ist 6 Wochen vor Reiseantritt, bzw. spätestens bei Aushändigung der Reiseunterlagen zu entrichten, wobei die Unterlagen auch einen Sicherungsschein enthalten müssen. Wünscht der Kunde die Versendung der Reiseunterlagen, so kann diese erst erfolgen, wenn der Reisepreis dem Konto des Reisebüros oder dem Reiseveranstalter gutgeschrieben ist.

4) Rücktritt von der gebuchten Reise
Die durch den Rücktritt anfallenden Kosten ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Konditionen des Veranstalters. Das Reisebüro hat auf die Höhe dieser Entschädigung keinen Einfluss. Auf die jeweiligen Reisebedingungen wird verwiesen.

5) Leistungen verschiedener Veranstalter
Wird das Reisebüro vom Kunden beauftragt, verschiedene Reiseleistungen bei verschiedenen Reiseveranstaltern anzufragen und für diese zu vermitteln, so kommt hierdurch kein Reisevertrag mit dem Reisebüro zustande, auch wenn die einzelnen Leistungen auf einer gemeinsamen Rechnung des Reisebüros aus verwaltungstechnischen Gründen zusammengefasst werden. Das Reisebüro ist ausschließlich Vermittler hinsichtlich jeder einzelnen Reiseleistung. Der Kunde wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm aus der Aufteilung seiner Reiseleistungen auf verschiedene Veranstalter auch Nachteile erwachsen können. Denn bei einer evtl. Schlechtleistung eines Veranstalters ist die Berechnungsgrundlage für eine Minderung des Reisepreises in aller Regel nur der an diesen Veranstalter abgeführte Reisepreis, nicht der insgesamt für die Reise aufgewendete Betrag, der naturgemäß deutlich höher liegt.

6) Reiseversicherungen
Der Abschluss von Reiseversicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung, wird ausdrücklich empfohlen. Nur in Ausnahmefällen sind Versicherungen bei Pauschalreisen bereits im Leistungspaket inbegriffen.

7) Haftung
Das Reisebüro haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Information, Beratung und Buchungsabwicklung im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages. Für die vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen haftet das Reisebüro nicht. Der Kunde hat sich insoweit ausschließlich an den Veranstalter zu wenden, wobei der Kunde ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen wird, dass etwaige Mängel in aller Regel unverzüglich vor Ort an die jeweilige Reiseleitung bekannt zu geben sind und darüber hinaus auch Ansprüche spätestens 1 Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise beim Veranstalter unter Angabe der aufgetretenen Mängel anzumelden sind. Die Schriftform mit Zustellnachweis wird empfohlen. Die Haftung des Reisbüros im Rahmen des Geschäftbesorgungsvertrages wird auf die Höhe des Reisepreises begrenzt, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.

8) Gerichtsstand/Anzuwendendes Recht
Sofern es sich bei den Parteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall, dass der Kunde einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Duisburg vereinbart. Als für eine Auseinandersetzung anzuwendendes Recht, wird das deutsche Recht als Recht des Sitzes der Agentur vereinbart.

 
 
 
Die AGB der Teldo Päffgen GmbH (Betreiber des Reiseportals, nicht verantwortlich für die Vermittlung von Reisen und Reiseabwicklung) finden Sie hier.
 

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08.09.2008